AUSTRIAN EVENT AWARD 2021

WILLKOMMEN ZUM AUSTRIAN EVENT AWARD, DEM RENOMMIERTEN PREIS DER ÖSTERREICHISCHEN EVENTSZENE!


Der Austrian Event Award wird jährlich verliehen und ist der einzige nationale Award der Eventbranche, der das gesamte Spektrum des Livemarketings umfasst.

Für den Austrian Event Award 2021 können die besten Events Österreichs in 9 Kategorien (Gold, Silber, Bronze) und für 7 Sonderpreise (Best Event-Location, Best Supplier Performance, Eventsicherheit, Green Events, Kongresse, Sport Events sowie Awards & Preisverleihungen) eingereicht werden.

Einreichkosten*:
EUR 350,- exkl. MwSt. pro Projekt. Beginnend mit dem 3. Projekt je EUR 250,- exkl. MwSt.

Wenn Sie bis zum 31.10.2021 einreichen, fällt eine reduzierte Einreichgebühr von EUR 330,00 + 20% MwSt. an bzw. beginnend mit der dritten Einreichung bezahlen Sie EUR 230,00 + 20% MwSt. pro Einreichung.

* Kostenpflichtig ist die Einreichung, sobald Sie ein Projekt in Ihrem Account unter "Neue Einreichung" anlegen. Die Verrechnung erfolgt innerhalb 14 Tage nach dem Anlegen eines Projektes. Das reine Anlegen eines Accounts verpflichtet Sie noch nicht zur Zahlung.

Der Einreichprozess läuft bis 30.03.2022.

Alle Informationen rund um den Award und die Verleihung finden Sie auf unserer Homepage.

Der Geltungszeitraum für die beim „Austrian Event Award 2021“ eingereichten Veranstaltungen/Projekte beginnt mit dem 1. Jänner 2019 und endet mit dem 30. März 2022.

Die Verleihung findet am 28. Juni 2022 im Design Center Linz statt.



Weitere Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind österreichische Firmen, Agenturen oder Einzelpersonen, die Events organisieren, egal ob der Event im Inland oder Ausland stattgefunden hat. Es können auch Projekte ausländischer Agenturen oder Unternehmen eingereicht werden, wenn der Event in Österreich stattgefunden hat.

  2. Events, die wiederholt stattfinden und in ähnlicher Form in den Vorjahren schon einmal gewonnen haben, kann man für das aktuelle Jahr nur dann einreichen, wenn das Konzept einem Relaunch unterzogen wurde.
    Wichtig dabei ist, dass in der Einreichung folgende Punkte besonders herausgearbeitet werden: „Was ist in diesem Jahr neu?“, ,„Wie wurde das Event weiterentwickelt?“ etc.
    Diese Punkte werden in der Jurierung bei wiederholt durchgeführten Events besonders berücksichtigt.
    Gleiches gilt beim Sonderpreis Best Event-Locations. Preisträgerlocations müssen Neuerungen aufzeigen.

  3. Die für die Jury-Bewertung notwendigen Informationen sind ordnungsgemäß und in korrekter Angabe im Einreichtool einzugeben. Ihre Kurzbeschreibung wird zur Vorstellung Ihres Projektes im Falle einer Nominierung herangezogen und darf auch auf allen Social Media-Seiten des Austrian Event Awards inkl. Seiten der COMTAIN Communications & Entertainment GmbH und der EVENTWERKSTATT Ilk & Partner KG gepostet werden.
    Für die Jury-Bewertung ist es verpflichtend, entweder ein Kurzvideo oder eine animierte Fotostrecke nach vorgegebener Qualität/Größe/Länge einzureichen.

    VORAUSSETZUNGEN „VIDEO oder ANIMIERTE FOTOSTRECKE“:

    1) MAXIMALE Dauer von 1 Minute
    2) Mind. 16:9, FULL HD 1920 x 1080
    3) Gewünschter Codec: mp4, H.264
    4) Ohne Sprechertexte und O-Töne (Hintergrundmusik erlaubt) – keine Interviewszenarien!
    5) Upload eines den Anforderungen entsprechenden Videofiles (kein YouTube oder VIMEO-Link, der nicht legal downzuloaden ist) – optional kann ZUSÄTZLICH ein vailder Downloadlink mit maximaler Gültigkeit eingetragen werden. Ohne Upload eines Videos kann die Einreichung nicht vollzogen werden – das Projekt wird aber abgespeichert, damit das File zu einem anderen Zeitpunkt hochgeladen werden kann.
    6) Bitte Copyright sämtlicher Bilder in die animierte Fotostrecke einarbeiten!

    Werden die Kriterien missachtet, können die Videos nicht berücksichtigt werden und müssen von der einreichenden Agentur nochmals überarbeitet werden!
    Wird das eingereichte Projekt nominiert, wird das Videomaterial bei der Verleihung auf der Bühne zugespielt. Bei allen Videos wird die Tonspur mit einem entsprechenden Text durch einen neutralen Sprecher ersetzt (keine Zusatzkosten). Die Bildrechte müssen beim Einreicher liegen, der auch zur Gänze dafür haftet, sollte eine Copyright-Verletzung vorliegen.
    Optional können ZUSÄTZLICH Bilder oder PDFs hochgeladen werden – kein MUSS!

  4. Der Einreicher nimmt verbindlich am Austrian Event Award teil. Mit Einreichung des Projekts stehen sämtliche Projektbestandteile, insbesondere Beschreibung des Projekts, animierte Fotostrecke, Videos etc. dem Veranstalter, der COMTAIN Communications & Entertainment GmbH und EVENTWERKSTATT Ilk & Partner KG, zu jedweder Veröffentlichung zur Verfügung. Der Einreicher räumt der COMTAIN Communications & Entertainment GmbH und EVENTWERKSTATT Ilk & Partner KG als Veranstalter eine übertragbare Werknutzungsbewilligung für alle derzeit bekannten und künftig geschaffenen Nutzungsarten, also insbesondere auch die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie die Bearbeitungsrechte, zeitlich und örtlich unbegrenzt bereits im Moment der Einreichung des gegenständlichen Projektes unentgeltlich ein.

  5. Eine Stornierung der Anmeldung oder eine für die Jurysitzung zu späte Abgabe der Einreichunterlagen führt zu keiner Stornierung oder Rückerstattung des Anmeldebeitrages, da ansonsten eine fixe Budgetierung des Verleihungsabends nicht möglich ist.

  6. Alle von der Jury nominierten Einreichungen (je Kategorie bis zu 3 Preisträger) werden veröffentlicht. Mit der Einreichung erteilt jeder Einreicher der COMTAIN Communications & Entertainment GmbH und EVENTWERKSTATT Ilk & Partner KG die Berechtigung zur Veröffentlichung dieser Unterlagen.

  7. Die Wortbildmarke und das Pokalfoto des „Austrian Event Awards“ dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters von Einreichern nicht in deren Drucksorten und Werbungen verwendet werden.
    Das Anführen von Aussagen wie z.B. „Preisträger des Austrian Event Awards 2021″, „Gold beim Austrian Event Award 2021″ oder „Gewinner des Austrian Event Awards 2021″ sind selbstverständlich zulässig und dienen der Eigenwerbung des Einreichers.
    Die Jahreszahl ist jedoch jeweils anzuführen. Einreicher, die dies in ihrer Kommunikation nicht berücksichtigen, können vom Veranstalter für Einreichungen in den folgenden Jahren ausgeschlossen werden.

Hier finden Sie auch FAQs: www.austrianeventaward.at/einreichung-faq/

Ihre Ansprechpartner für Rückfragen

COMTAIN Communications & Entertainment GmbH
Stauffergasse 26, A-1140 Wien
und
EVENTWERKSTATT Ilk & Partner KG
Hauptplatz 28, A-4020 Linz

Mag. Silke Springer
office@austrianeventaward.at
+43 732 78 11 74 – 70

Christoph Berndl
c.berndl@austrianeventaward.at